§28 A Infektionsschutzgesetz bewirkt, dass Pandemie vorbei ist ?

Gemäß dem neuen Paragraphen 28 A ist die Pandemie vorbei. Wie das?

Hier die Antwort:
§ 28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) können für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag insbesondere sein.

Dies würde bedeuten, dass Massnahmen dann notwendig sind, wenn es Infektionen gibt. Allerdings gibt es keine Infektionen sondern nur Test-Positive, was ein riesen Unterschied ist.

Ab dem 19.11. 20 müssen die Gesundheitsämter nachweisen, dass die Menschen, die einen positiven PCR-Test haben ein sog. anzugsfähiges Argens haben und damit auch infektiös sind. Dies bedeutet, dass sie überhaupt ansteckungsfähig sind.

Können sie das nicht, können sie auch keine Infektion nachweisen und wenn es keine Infektion gibt, darf es auch keine Massnahmen geben.
Jeder Mitarbeiter beim Gesundheitsamt, der das so nicht durchführt, macht sich ab 19.11. strafbar, wenn er das nicht so durchführt.
Dies bedeutet, wir werden einfach auf diese Durchführung so drängen. Damit wird bewiesen, dass wir nur einen PCR-Test haben, aber dieser weist keine Infektion nach.
Die Gerichte müssen somit sämtliche Quarantäne-Anträge auf einen Schlag abweisen.

Hier die Rede von Ralf Ludwig, Rechtsanwalt in Kulmbach.

Die Bundesregierung hat mit der heutigen Unterzeichnung des
Infektionsschutzgesetzes sich ein Eigentor geschossen und ab

19.11.2020, ist per Gesetz die Pandemie vorbei!
Warum?: Siehe ab Minute 10.01




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