Von Pfarrer Lothar Mack
Ein Gottesdienst ist nicht einfach eine „Versammlung“, sondern eine religiöse Veranstaltung, die als solche unter dem besonderen Schutz des Staates steht. Diese Tatsache hatte ich gestern in Rastatt
https://t.me/StimmeundWort/178 eingangs und auch nach „amtlichen Zwischenrufen“ betont, um eine Gelassenheit ins Ganze zu bringen.
Wir berufen uns dabei auf Folgendes:
Artikel 4 verbürgt die Glaubens- und Gewissensfreiheit:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Diese „Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht“ (Artikel 1,3).
Paragraph 167 StGB stellt die „Störung der Religionsausübung“ unter Strafe:
(1) Wer den Gottesdienst oder eine gottesdienstliche Handlung einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich und in grober Weise stört oder an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft gewidmet ist, beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nach dem Römerbrief, Kapitel 13, sind Amtsträger „Diener Gottes“, wörtlich: „Gottes für das Volk Tätige“ (leitourgos). Sie „sind [also] nicht wegen guter Werke zu fürchten, sondern wegen böser“ (Römer 13,3 nach der Schlachter-Übersetzung). Darum und insoweit soll man sich ihnen „unterordnen, … auch um des Gewissens willen“ (13,5).
https://t.me/StimmeundWort/115
https://t.me/StimmeundWort/40
Wie sollten also formale „Diener Gottes“ etwas Böses daran finden, wenn andere sich demselben Gott in hörendem und anbetendem Dienst widmen?
Darum muß und kann das Abhalten eines Gottesdienstes oder sonstigen christlichen Feier auch „heutzutage“ keinerlei Gruppen gegeneinander aufbringen. Geht gar nicht.
Das Grundgesetz verbürgt es positiv,
das Strafgesetzbuch schützt es negativ,
und Gottes Wort verbrieft es autoritativ.
Weil das Gleiche auch in anderer Weise auf Maskentragen zutrifft – hier noch ein wunderbares Statement, das auf direkte Art und knallhart alles zusammenfaßt: